40% Frauen in die Gremien städtischer Betriebe

Die Mitgliederversammlung möge beschließen:

Die SPD Ratsfraktion wird aufgefordert, nach der Kommunalwahl das bereits 2020 beschlossene Ziel von 40% Frauen in den Aufsichtsräten und Gesellschafterversammlungen der kommunalen Betriebe umzusetzen.

Begründung:
2020 ist auf Antrag der SPD Fraktion im Rat ein großer Schritt zu mehr Teilhabe von Frauen in städtischen Betrieben angestoßen worden: In den Gesellschafterversammlungen und Aufsichtsräten städtischer Gesellschaften sollten künftig 40% der Sitze durch Frauen besetzt werden.

In der laufenden Periode ist dies praktisch nicht gelungen, da die Regelung erst nach der Besetzung im Anschluss an die Kommunalwahl 2019 aufgenommen wurde. Der Anteil der
Frauen liegt weit unter 20%, genaue Zahlen fehlen.

Da diese Positionen durch Ratsmitglieder auf Beschluss des Rates besetzt werden, hatte man diese Regelung in die Selbstverpflichtung des Rates zur besseren Steuerung kommunaler Gesellschaften, den Public Transparency Governance Codex der Stadt, übernommen. Die Regelung stammt aus dem Gleichstellungsgesetz NRW, wonach 40% der Sitze in Gesellschafterversammlungen und Aufsichtsräten mit Frauen besetzt werden sollen.

Für die nächste Wahlperiode des Rates muss von Anfang an bei der Erstbesetzung der betrieblichen Gremien das Ziel von 40% aktiv umgesetzt werden. Trotz vieler Instrumente zur Gleichstellung von Frauen fehlt es gerade im kommunalen Bereich deutlich an Erfolg. Deshalb muss direkt zu Beginn der neuen Wahlperiode bei der Neubesetzung aller Gremien der selbst beschlossene Public Governance Transparency Codex ernst genommen und umgesetzt werden.

Die Erfahrung in allen Wirtschaftsunternehmen zeigt, dass eine paritätische Besetzung mit Frauen und Männern zu größerem wirtschaftlichen Erfolg führt.

Antragsteller: Ortsverein Marxloh/Fahrn

Adressat: SPD-Ratsfraktion der Stadt Duisburg

Der Antrag wurde angenommen