Aufhebung oder Anhebung der Altersgrenze für Schöffen/ Schöffinnen
Die Mitgliederversammlung möge beschließen:
Die SPD setzt sich für eine Änderung des Gerichtsverfassungsgesetzes (GVG), mit der die bestehende Altersgrenze für Schöffen/ Schöffinnen entweder aufgehoben oder aber deutlich angehoben werden wird.
Begründung:
Nach aktueller Rechtslage (§ 33 GVG) können Männer und Frauen das Schöffenamt nicht mehr bekleiden, wenn sie das siebzigste Lebensjahr vollendet haben. Diese Altersgrenze wird weder der gesellschaftlichen Realität, die zunehmend vom demographischen Wandel geprägt ist, noch der Lebenswirklichkeit unzähliger vitaler und engagierter Menschen im achten Lebensjahrzehnt gerecht. Viele Bereiche des gesellschaftlichen Lebens würden ohne engagierte Seniorinnen und Senioren längst nicht mehr oder nur eingeschränkt funktionieren, und nicht zuletzt prägen diese Menschen auch das politische Leben in diesem Land auf allen Ebenen maßgeblich mit. Es erscheint wenig nachvollziehbar, warum man in den Parlamenten (in der Legislative) auf die Kompetenzen und Erfahrung älterer Menschen – auch jenseits der in Rede stehenden Altersgrenze – zu Recht nicht verzichten möchte, dies in der Judikative aber scheinbar durchaus zu können glaubt; zumal gerade im Schöffenamt die geistige und sittliche Reife sowie die Lebenserfahrung der hier ehrenamtlich Tätigen unbestritten in hohem Maße zu einer ausgewogenen und sachgerechten Rechtsprechung beitragen.
Antragsteller: SPD-OV Rheinhausen-Mitte, Bezirksverband Rheinhausen
Adressat: SPD-Bundesparteitag
Der Antrag wurde angenommen