Eindämmung der ‚Sachgrundlosen Befristung’ jetzt umsetzen

Der UB Parteitag möge beschließen
 
Koalitionsvertrag:
 
Der SPD-Ortsverein Duisburg-Neudorf fordert den SPD-Parteivorstand, die SPD-Bundestagsfraktion sowie die Duisburger Bundestagsabgeordneten auf, darauf zu drängen, dass noch in dieser Legislaturperiode die im Koalitionsvertrag verabredete Neureglung der arbeitsrechtlichen Befristung umgesetzt wird.
 
Begründung:
Tatenlosigkeit in dieser Frage richtet sich gegen die Entscheidung der SPD-Mitglieder für eine Große Koalition. Bei der Zustimmung zur Großen Koalition spielte für die SPD die im Koalitions-vertrag 2018 vereinbarte Eindämmung der Befristung – speziell der sachgrundlosen Befristung – eine hervorgehobene Bedeutung. Mit dem Koalitionsvertrag war u.a. angekündigt worden, dass Unternehmen mit mehr als 75 Beschäftigten nur noch maximal 2,5 % der Belegschaft auf Basis solcher Verträge beschäftigen dürfen. Die Verträge sollen dabei höchstens für die Dauer von 18 statt bislang 24 Monaten zulässig sein und in diesem Zeitraum nur einmalig statt dreimalig verlängert werden. Ein Kompromiss mit der CDU/CSU der verkraftbar schien.
Aus einer im Frühjahr veröffentlichten Studie des gewerkschaftsnahen Wirtschafts- und Sozial-wissenschaftlichen Instituts geht hervor, das sich sachgrundlose Befristungen in den zurückliegenden zwei Jahrzehnten verdreifacht haben. Allein von 2017 auf 2018 legte die Zahl um 200.000 Menschen auf insgesamt 1,8 Millionen zu. Und in der Corona-Krise wird überdeutlich, wie derart gefährdet solche Arbeitsverhältnisse sind.
Aktuell sind dringend arbeitsrechtliche Vorkehrungen zu treffen, um die Abwälzung der Corona-Krise auf den Schultern von ungesicherten Arbeitsverhältnissen auszuschalten. Bereits jetzt sind Geringverdiener – zu denen zumeist auch befristet Beschäftigte zählen – am schärfsten betroffen. Nach einer aktuellen Studie der Hans-Böckler-Stiftung verzeichneten innerhalb der Netto-einkommensgruppen bis 1.700 € vierzig und mehr % Einkommenseinbußen, wogegen bei den Nettoeinkommen von 3.200 € und mehr nur um die 25 % betroffen waren.
Bei der Eindämmung der Befristungen und speziell der sachgrundlosen Befristung scheint es bisher kein Fortkommen im Regierungslager zu geben. Einem Bericht der Süddeutschen Zeitung vom 22.9.2020 zufolge, tritt auch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) auf die Bremse.
Es ist zu befürchten, dass innerhalb der Bundesregierung angesichts der Corona-Krise die Auf-fassung wächst, dass eine fortdauernde und weitere Flexibilisierung des Arbeitsmarktes als pro-fundes Mittel zur „ökonomischen Stabilisierung“ gesehen wird. Alles was die unternehmerische Freiheit beschränke müsse demnach gestutzt werden.
Dieser vermeintlichen Logik muss sich SPD und die SPD-Bundestagsfraktion entgegenstellen.
 
 
Antragsteller: OV Neudorf
Adressat: SPD-Parteivorstand, SPD-Bundestagsfraktion, Duisburger MdB
Beschlussüberprüfung: