Einführung einer Übergewinnsteuer

Die Mitgliederversammlung möge beschließen:

Die SPD setzt sich auf allen Ebenen für die Einführung einer Übergewinnsteuer noch in diesem Jahr ein bzw. unterstützt die laufenden Initiativen hierzu.

Begründung:

Insbesondere Energieversorger und Mineralölkonzerne haben seit Beginn der Ukraine-Krise teilweise enorme Gewinne eingefahren, die deutlich über dem Vorjahresniveau liegen. Damit profitieren diese unmittelbar von einem Krieg / einem Krisengeschehen, das für unzählige Menschen großes Leid bedeutet und auch der bundesrepublikanischen Bevölkerung große Lasten aufbürdet. Es ist mit dem Solidaritätsprinzip nicht vereinbar, die Bevölkerung mit massiv und stetig steigenden Energiekosten zu belasten, die gleichzeitig für Rekordgewinne bei den entsprechenden Unternehmen sorgen. Die Abschöpfung eines Teils der durch das Krisengeschehen bedingten Gewinne sollte daher einen angemessenen Beitrag dieser Unternehmen zur Lastenverteilung darstellen.

Auch wäre eine solche Steuer keineswegs neu oder exemplarisch; so gibt es hierfür nicht nur diverse historische Beispiele, sondern mit Italien und Ungarn aktuell auch zwei Vorreiter auf EU-Ebene, die eine solche Steuer bereits eingeführt haben.

Da gegen eine rückwirkende Besteuerung verfassungsrechtliche Bedenken stehen, die eine tatsächliche Einführung möglicherweise verzögern oder gar blockieren könnten, ist die Einführung der Steuer für einen frühestmöglichen, in der Zukunft liegenden Termin vorzusehen. Darüber hinaus ist diese durchaus nicht nur auf die Energiekonzerne zu beschränken, sondern sollte sich auf alle Branchen erstrecken, die künftig aus Kriegs- und Krisensituationen extreme Gewinne schöpfen. Nicht zu Unrecht weisen die Energiekonzerne nämlich in der aktuellen Situation auf die Gewinne hin, die Technologie- und Versandhandelsunternehmen während der Corona-Krise zu verzeichnen hatten.

Antragssteller: SPD Bezirksverband Rheinhausen/Rumeln-Kaldenhausen

Adressat: SPD-Landesparteitag, SPD-Bundesparteitag

Beschlussprüfung: