Für bezahlbaren Wohnraum sorgen

Wir begrüßen es zwar, dass der Koalitionsvertrag der neuen Bundesregierung vorsieht, bis 2021 zusätzliche zwei Milliarden Euro in den sozialen Wohnungsbau zu investieren, und das dafür notfalls auch eine Grundgesetzänderung vorgenommen wird. Aber wir finden auch, dass diese Anstrengungen nicht ausreichen. Es fallen zurzeit mehr Sozialwohnungen aus der Preisbindung, als dass neue gebaut werden. Eine im April 2018 veröffentlichte Studie der Hans-Böckler-Stiftung besagt, dass im Bestand der Großstädte derzeit 1,9 Millionen leistbare Wohnungen fehlen.

Die Schaffung bezahlbaren Wohnraums ist eine der zentrale Herausforderungen, vor denen unser Land steht. Verteilungskämpfe um bezahlbaren Wohnraum könnten den gesellschaftlichen Frieden bedrohen. Umso wichtiger ist es, dafür zu sorgen, dass einerseits die Zahl der Wohnungen insgesamt, jedoch vor allem der Sozialwohnungen, zunimmt und andererseits die Mieten der schon existierenden Wohnungen nicht exorbitant steigern.

Genauso wichtig wie die Entstehung von neuen bezahlbaren Wohnungen ist es, dass die Mieterinnen und Mietern in ihren eigenen vier Wänden bleiben können und nicht ausziehen müssen, weil entweder die Miete zu teuer geworden ist oder das Haus an einen neuen Besitzer verkauft worden ist. Die Rechte der Mieterinnen und Mietern müssen gestärkt werden.

Wir wollen nicht nur mehr Sozialwohnungen schaffen und dass die Bürgerinnen und Bürgern in ihren vier Wänden bleiben können, sondern wir wollen auch mehr Bürgerinnen und Bürgern in Wohneigentum bringen. Das eigene Haus ist der materielle Ausdruck des sozialdemokratischen Aufstiegsversprechens.

Wir fordern:

  • Die zu Ende der 1980er-Jahre abgeschaffte Wohngemeinnützigkeit muss wieder eingeführt werden. Gemeinnützige Wohnungsunternehmen mussten vier wesentliche Bedingungen erfüllen: Gewinnverzicht, Abstellung auf Bedürftige, die Bauverpflichtung und die Zweckbindung der Mittel. Dafür wurden sie von der Körperschaft-, Gewerbe- und Vermögenssteuer befreit und erhielten Befreiungen bei der Grunderwerbssteuer sowie Ermäßigungen bei der Grundsteuer.
  • Der Koalitionsvertrag sieht vor, das Engagement der Genossenschaften im Wohnungsbau durch langfristige Finanzierungen und Bürgschaften zu fördern. Wir wollen aber, dass den Genossenschaften Bauland zur Verfügung gestellt wird.
  • Für den geförderten Wohnungsbau, für den stadteigenen Wohnungsbau und für Wohnungsgenossenschaften soll die Grunderwerbssteuer entweder komplett oder teilweise erlassen werden.
  • Für Bauflächen auf größeren Flächen (auch Konversionsflächen) wird ein Richtwert für die zukünftige Bebauung entsprechend der Formel 40:30:30 gesetzt. Das bedeutet konkret, dass 40 Prozent der Flächen für den sozialen Wohnungsbau, 30 Prozent für die geförderte Eigentumsbildung und 30 Prozent für eine privat finanzierte Bebauung genutzt werden können.
  • Wir begrüßen, dass die neue Bundesregierung eine Verbesserung der Mietpreisbremse vornimmt, indem die Miete des Vormieters offengelegt werden muss. Wir fordern eine weitere Vertiefung der Mietpreisbremse. Für erhöhte Mietzahlungen gilt der Rückzahlanspruch schon ab Vertragsabschluss. Zudem muss jedem Mietvertrag ein Informationsblatt zur Mietpreisbremse beigelegt werden, in dem die Mieterinnen und Mieter über ihre Rechte informiert werden.
  • Es muss eine Härtefallklausel für Mietverhältnisse eingeführt werden. Wenn mehr als 40 Prozent des Nettohaushaltseinkommens für Miete einschließlich Heizkosten gezahlt werden muss, sind weitere Mieterhöhungen in diesen Härtefällen ausgeschlossen.
  • Der Eigenbedarf muss gesetzlich definiert werden. Eine Eigenbedarfskündigung ist dann unwirksam, wenn dem gekündigten Mieter nicht eine leerstehende Wohnung im gleichen Haus oder in der gleichen Anlage angeboten wird.
  • Die Beschränkung des Berücksichtigungszeitraums für den Mietspiegel auf vier Jahre sowie auf Neuvertragsmieten bzw. geänderte Bestandsmieten ist ersatzlos zu streichen. Es sollen zukünftig alle Mieten tatsächlich im Mietspiegel berücksichtigt werden.
  • Die Betriebskostenverordnung soll dahingehend geändert werden, dass die Kosten für Grundsteuer und Sachversicherungen nicht mehr vom Mieter getragen werden müssen.
  • Die in NRW derzeit geltende Umwandlungsverordnung, nach der in bestimmten Gebieten Mietwohnungen in Wohneigentum nur nach Genehmigung der Kommunen umgewandelt werden dürfen, und die Zweckentfremdungsverordnung, nach der Wohnraum zu anderen Zwecken als Wohnzwecken nur mit Genehmigung der Kommunen genutzt werden kann, dürfen nicht wie geplant von der Mitte-Rechts-Landesregierung abgeschafft werden.
  • Wie bei der Vermietung soll das Bestellerprinzip zukünftig auch beim Kauf von Wohneigentum gelten. Nicht mehr der Käufer, sondern der Verkäufer soll den Makler bezahlen.

Antragsteller: UB-Vorstand
Adressat: SPD-Bundestagsfraktion und SPD-Landtagsfraktion