Kapitaldeckungsverfahren in der gesetzlichen Rentenversicherung

Die Verhandlungsführer*innen der SPD werden aufgefordert, im Rahmen der anstehenden Koalitionsverhandlungen mit B90/Grüne und FDP die im Sondierungspapier vom 15.10.21 angekündigte teilweise Einführung des Kapitaldeckungsverfahrens für die gesetzliche Rentenversicherung zu verhindern und stattdessen Regelungen zu vereinbaren, die das Umlageverfahren der gesetzlichen Rente stärken.

Begründung:

Im Rahmen der Sondierungsverhandlungen wurde vereinbart,

Zitat (Sondierungspapier vom 15.10.21, Seite 5): „… dass zur langfristigen Stabilisierung von Rentenniveau und Rentenbeitragssatz in eine teilweise Kapitaldeckung der Gesetzlichen Rentenversicherung eingestiegen werden soll. Der Deutschen Rentenversicherung soll auch ermöglicht werden, ihre Reserven am Kapitalmarkt anzulegen.“

Die Finanzmarktkrise hat gezeigt, dass die Volatilität, insbesondere aber die Krisenanfälligkeit der freien Finanz- und Kapitalmärkte, keine Garantie für die finanzielle Sicherheit der (privaten) Renten, mithin eben auch nicht für die gesetzliche Rentenversicherung bieten kann. Die Sicherheit der Renten muss aber zentrales Element einer zukünftigen Regierungspolitik sein.

Zur Erreichung dieses Ziels soll die Rentenversicherung in eine Erwerbstätigenversicherung, in die alle einzahlen, umgewandelt werden. Die Umlagefinanzierung ist beizubehalten (Vgl.: Mackenroth-These). Weiterhin soll die Beitragsbemessungsgrenze aufgehoben werden. Das Äquivalenzprinzip ist einzuschränken, bei gleichzeitiger Einführung einer Mindest- und Höchstrente. (Schweizer Modell). Hierdurch würden die Einnahmen der Gesetzlichen Rentenversicherung langfristig gesichert ohne die Einnahmen von den Unsicherheiten der Kapitalmärkte abhängig zu machen.

Mackenroth-These: „Nun gilt der einfache und klare Satz, dass aller Sozialaufwand immer aus dem Volkseinkommen der laufenden Periode gedeckt werden muss. Es gibt gar keine andere Quelle und hat nie eine andere Quelle gegeben, aus der Sozialaufwand fließen könnte, es gibt keine Ansammlung von Periode zu Periode, kein ‚Sparen‘ im privatwirtschaftlichen Sinne, es gibt einfach gar nichts anderes als das laufende Volkseinkommen als Quelle für den Sozialaufwand“

Antragsteller: OV Neudorf

Adressat: SPD Bundesvorstand, SPD Verhandlungskommission Koalitionsvertrag

Beschlussüberprüfung: