Kein Urheberrecht an staatlichen Dokumenten

Der UB Parteitag möge beschließen:

Wir fordern eine gesetzliche Regelung, die unmissverständlich festlegt, dass an staatlichen Dokumenten grundsätzlich kein Urheberrecht besteht.

Begründung:

Mit großer Freunde wurden die Fortschritte bezüglich der Informationsfreiheit bei staatlichen Stellen im Koalitionsvertrag gelesen.

In der Vergangenheit kam es allerdings von Amtswegen immer wieder zu der Situation, dass auf Basis des Informationsfreiheitsgesetzes angeforderte Dokumente, aufgrund von angeblichen Urheberrechten nicht herausgegeben, oder verteilt werden durften. Gerichte haben regelmäßig diese Rechtsauffassung der betroffenen Ämter revidieren müssen. Um einen teuren und letzten Endes fruchtlosen Rechtsstreit zu vermeiden, soll daher klar geregelt werden, dass an staatlichen Dokumenten kein Urheberrecht besteht.

Steuerfinanzierte Dokumente sollen grundsätzlich allen Steuerzahlenden zur Verfügung gestellt werden können.

Antragssteller: Bezirksverband Rheinhausen

Adressat: SPD-Bundestagsfraktion

Beschlussprüfung: