Konzept zur Besteuerung der Wertschöpfung durch die Digitalisierung

Neben der Besteuerung von Einkommen aus Arbeit, Kapitalerträgen und Vermögen ist auch eine Besteuerung der Wertschöpfung zu prüfen, die im Rahmen der voranschreitenden Digitalisierung (z.B. durch Einsatz „intelligenter“ Produktionsmittel wie Roboter o.ä.) erzielt wird. Hierzu ist als Basis für eine Gesetzgebung vorab ein entsprechendes Konzept zu entwickeln.

Begründung:

Im Zeitalter der Digitalisierung durchdringt die Technik Wirtschaft und Gesellschaft in einem bisher ungeahnten Ausmaß. Selbstverständlich benutzen wir Bildschirme, Smartphone und Computer ganz so, wie sich noch gar nicht so entfernte Vorfahren mit Haus- und Nutztieren umgeben haben, die ihnen das Überleben leichter machten. Doch allzu gerne wird verdrängt, wie all diese neuen Geräte hergestellt werden: Abgesehen von Aspekten des Umweltschutzes und der sozialen Absicherung bei der Gewinnung der Ressourcen für all diese Produkte sind es zunehmend „intelligent“ agierende, teilautonome Systeme, die jene „smarten“ Produkte für uns anfertigen. Alle technischen Entwicklungssprünge seit Beginn der Industriellen Revolution haben auf der einen Seite die Produktivität der Unternehmen gesteigert und auf der anderen Seite menschliche Arbeitskraft freigesetzt. Die durch die Digitalisierung noch weiter voranschreitende Ausdifferenzierung der Arbeitswelt hat bis heute dazu geführt, dass der Mensch als treibender Faktor in immer mehr Arbeitsfeldern im Vergleich mit spezialisierten Maschinen, Computern u.ä. überflüssig wird – entweder, weil er zu kostenintensiv wäre oder die Arbeit in dieser Form gar nicht verrichten könnte. Während in der Vergangenheit solche Entwicklungssprünge letztlich trotzdem dazu geführt haben, dass immer mehr Menschen und oftmals auch in besseren Berufen arbeiten konnten, ist solches künftig nicht mehr zu erwarten. Die ungeheure Geschwindigkeit, in der die Digitalisierung die Wirtschaft verändert, wird keine Zeit mehr für entsprechende Anpassungen der Arbeitnehmer lassen. Alle auf der Marktwirtschaft basierenden Gesellschaften werden somit vor die virulente Frage gestellt, wie auf Lohnarbeit basierende Sozialsysteme angesichts dessen weiter finanziert bzw. erhalten werden können. Es gilt, die alte und bisher leider nie durchgesetzte Forderung nach einer Maschinensteuer neu zu beleben und auf die aktuellen Entwicklungen hin anzupassen. Der Ersatz menschlichen Denkens und Handelns im Rahmen der Digitalisierung eröffnet im Produktions- und Dienstleistungssektor (z.B. durch „intelligente Maschinen“ oder entsprechend sich verhaltende virtuelle Entitäten) bislang ungeahnte

Wertschöpfungspotenziale, die analog zur menschlichen Arbeit ebenfalls besteuert werden müssten. Es ist schlichtweg nicht mehr einzusehen und hinnehmbar, dass die Lohnarbeit des Menschen zum Wohl der Allgemeinheit besteuert wird, die z.B. des „Kollegen Roboter“ aber nicht. Vor allem wird eine solche Besteuerung der Wertschöpfung auch nötig sein, um den zu erwartenden Auswirkungen auf dem Arbeitsmarkt zu begegnen und die sozialen Sicherungssysteme lebensfähig zu erhalten. Vorgeschlagen wird in diesem Sinne, als Grundlage einer entsprechenden Gesetzgebung ein Konzept zu entwickeln, welches sich eingehend mit der Komplexität dieses Themas befasst und umsetzbare Lösungen findet. Unabdingbar wäre im diesem Zusammenhang sicherlich, eine Klassifizierung von (semi-)autonomen Einheiten vorzunehmen. Hier wäre z.B. zu klären, ob ein selbstfahrender Bus oder LKW schon dazu gerechnet werden müsste, während dies für einen Roboter der Ära „Industrie 4.0“ ganz sicher zuträfe. Auf der Basis einer derart zu erarbeitenden Skala sollte die Wertschöpfung bewertet und eine entsprechende Besteuerung ermittelt werden.

Antragsteller: OV Rheinhausen-Mitte

Adressat: SPD Bundestagsfraktion, SPD Bundespartei, SPD-Europaabgeordnete