Zügige Umsetzung der ‚Europäischen Mindestlohnrichtlinie‘

Die Mitgliederversammlung möge beschließen:

Die SPD-Bundestagsfraktion sowie die sozialdemokratisch geführte Bundesregierung wird aufgefordert, zum 01.01.2024 einen gesetzlichen Mindestlohn von 14€ pro Stunde einzuführen.

Begründung:

Im Oktober 2022 wurde die ‚Europäische Mindestlohnrichtlinie‘ vom Europaparlament und dem Rat der Staats- und Regierungschefs beschlossen. Die Bundesregierung muss die Vorgaben bis spätestens Herbst 2024 in nationales Recht umsetzen. Die Vorgaben der EU-Richtlinie berechnen sich anhand der Hälfte des Durchschnittslohns (des jeweiligen Mitgliedsstaates) in Deutschland oder nimmt Bezug auf 60% des Medial Lohns der Bürger:innen (eines Nationalstaats) in Deutschland. Demnach müsste der Mindestlohn in Deutschland aktuell schon jetzt auf 13,16 € oder sogar auf 13,53 € angepasst werden.

Vor dem Hintergrund des inflatorisch bedingten, dringend notwendigen Kaufkraftausgleichs für untere Erwerbseinkommensbezieher ist deshalb die von der Mindestlohnkommission vorgeschlagene Anpassung von 0,41 € völlig unzureichend. Eine sozialdemokratisch geführte Bundesregierung muss deshalb ein deutliches Signal setzen, wonach Menschen von ihrem Erwerbsarbeitseinkommen würdig leben können müssen, ohne staatliche Transferleistungen beziehen zu müssen.

Antragsteller: Arbeitskreis Europa der SPD-Duisburg, SPD-OV-Marxloh-Fahrn

Adressat: SPD-Bundestagsfraktion, Bundesregierung, Kommission Europapolitik beim Parteivorstand, Programmkommission, Europakommission NRW/SPD, Landesvorstand NRW/SPD

Der Antrag wurde angenommen