Brandhemmende Innenausbauten für Autobusse
Dass die europäische und nationale Typzulassung von Autobussen, die in der RICHTLINIE 2001/85/EG geregelt ist, davon abhängig ist, dass der Innenausbau zumindest mit der gleichen Brandsicherheitsklasse ausgestattet wird, wie er bei der Bahn üblich ist. Zusätzlich wird eine Brandfrüherkennung durch automatische Brandmeldeanlagen für den Motorraum sowie in Teilen für den Innenraum gefordert.
Begründung:
Bei Unfällen mit Beteiligung von Autobussen ist das Ausmaß der Personen- und Materialschäden häufig durch das Ausbrennen des Autobusses stark erhöht. Die Brandausbreitung (Übergang auf andere Baugruppen, brennendes Abtropfen) erfordert neue Kriterien, die bei der Zulassung der Werkstoffe berücksichtigt werden müssen. Zu beachten sind auch die Toxizität, die beim Verbrennen oder bei der thermischen Belastung der Werkstoffe auftreten können, sowie die entstehenden Rauchgase. Bis heute gibt es für den Reisebussektor nur unzureichende Vorschriften!
Durch einen brandhemmenden Innenausbau, wie er bei der Bahn Standard ist, könnte Leben gerettet und die Schadenssummen begrenzt werden.
Antragsteller: Bezirksverband Rheinhausen
Adressat: SPD Europa-Abgeordnete, SPD Bundestagsfraktion, SPD Bundespartei
Beschlussüberprüfung:
Eingangsbestätigung erhalten.