Erweiterung der Mitwirkungsrechte der Kommunen bei der Krankenhausplanung – Änderung des Krankenhausgestaltungsgesetzes des Landes NRW
Die Mitgliederversammlung möge beschließen:
Die SPD-Landtagsfraktion wird aufgefordert, sich für eine Änderung des Krankenhausgestaltungsgesetzes NRW einzusetzen mit dem Ziel, die Mitwirkungsrechte der Kommunen bei der Krankenhausplanung zu erweitern.
Begründung:
Zwar wirken die kommunalen Spitzenverbände bei der Erstellung oder Fortschreibung der Rahmenvorgaben des Krankenhausplanes NRW mit, aber die einzelnen Kommunen werden nur völlig unzureichend an den konkreten Planungen beteiligt.
Im § 14 Abs. 1 des Krankenhausgestaltungsgesetzes des Landes NRW (KHGG NRW) ist u.a. geregelt, dass Krankenhausträger und die Verbände der Krankenkassen regionale Planungskonzepte in den 16 Versorgungsregionen des Landes erarbeiten. Zu diesen Planungskonzepten kann nach geltender Rechtslage die Kommunale Gesundheitskonferenz eine Stellungnahme abgeben. Die kommunale Gesundheitskonferenz ist von ihrer Zusammensetzung und von ihren Arbeitsschwerpunkten her aber gar kein Gremium, dass sich mit der Krankenhausversorgung vertieft und kompetent beschäftigt. Das Recht zur Stellungnahme sollte daher auf das zuständige Dezernat übertragen werden. Außerdem ist die Kann-Regelung zu vage. Vielmehr ist der Kommune mit einer angemessenen Frist die Gelegenheit zur Stellungnahme einzuräumen.
Besser wäre eine frühzeitige Information der betroffenen Kommunen über den Verlauf der Verhandlungen über die regionalen Planungskonzepte. Dies sollte insbesondere für die Kommunen gelten, die nicht (mehr) als Träger kommunaler Krankenhäuser mit am Verhandlungstisch sitzen.
Nach § 14 Abs. 3 KHGG NRW gibt das zuständige Ministerium den betroffenen Gemeinden die Gelegenheit zur Stellungnahme nur und erst dann, wenn die Schließung von Krankenhäusern oder die Aufgabe von Versorgungsaufträgen vorgesehen ist. Durch diese Regelung werden in solchen Fällen die betroffenen Gemeinden gewissermaßen vor vollendete Tatsachen gestellt. Die Chance, am Zustandekommen dieser Entscheidungen mindestens beratend mitwirken zu können und frühzeitigt beteiligt zu werden, besteht nicht.
Die SPD Landtagsfraktion sollte in diesem Sinne versuchen, die Rechte der Kommunen zu stärken.
Antragsteller: ASG Duisburg
Adressat: SPD-Landtagsfraktion
Der Antrag wurde angenommen