Gehälter und Aufwandsentschädigungen in städtischen Gesellschaften
Die SPD-Ratsfraktion Duisburg und der Oberbürgermeister werden für alle städtischen Gesellschaften, auch an solchen an denen die Stadt nicht mehrheitlich beteiligt ist, Sorge dafür tragen, dass sich Geschäftsführer, Betriebsleiter und Vorstände und Aufsichtsräte im Rahmen eines Ehrenkodexes dazu verpflichten, die Jahresgehälter, Zulagen und sofern gegeben alle Erfolgsprämien in den Wirtschaftsplänen der Gesellschaften unter Personalkosten offen und einsehbar einzustellen. Die Einhaltung eines solchen Kodexes ist damit eine Einstellungsvoraussetzung.
Der Oberbürgermeister veranlasst, dass im öffentlich zugänglichen Ratsinformationssystem jährlich eine aktuelle Übersicht eingestellt wird, aus der für alle Mandatsträger der Stadt Duisburg hervorgeht: die Höhe der jeweiligen Entschädigungen in den Aufsichtsgremien aller städtischen Gesellschaften und an den Gesellschaften mit städtischer Beteiligungen (Vorsitz, stellv. Vorsitz und einfache Mitgliedschaft) sowie der Art der Entschädigung (monatliche Pauschale oder je Sitzung gewährte Aufwandsentschädigung).
Antragsteller: OV Homberg, OV Rheinhausen-Mitte, OV Rumeln- Kaldenhausen, OV Bergheim
Adressat: SPD Ratsfraktion Duisburg /Oberbürgermeister
Beschlussüberprüfung:
In der Ratssitzung am 01.10.2018 wurde der Antrag der SPD-Fraktion zum Thema „Ausbau von Transparenz und Kontrolle in städtischen Beteiligungsunternehmen“ beschlossen, der u.a. eine Aktualisierung des Public Corporate Governance Kodex vorsieht. Dieser formuliert verpflichtende kommunale Unternehmensleitlinien. Außerdem ist die Entwicklung von Verfahrensgrundsätzen hinsichtlich der Vertrags- und Vergütungsgestaltung der Geschäftsführungen beauftragt worden. Gemäß Gemeindeordnung ist die Vergütung für Aufsichtsräte individualisiert im Anhang zum Jahresabschluss des jeweiligen Unternehmens anzugeben. Eine Gesamtübersicht über die Vergütungen der Geschäftsleitungen in städtischen Unternehmen wird entsprechend eines Ratsbeschlusses von 2014 für jedes Geschäftsjahr erstellt und zugänglich auf den Internetseiten der Stadt veröffentlicht.