Gute Arbeit 4.0

Die Digitalisierung wirkt in immer stärkerem Ausmaß auf die Arbeitswelt ein. Wir Sozialdemokraten müssen Treiber der Digitalisierung sein, nicht die Getriebenen sein. Wir müssen die Chancen der Digitalisierung ergreifen, aber auch die Risiken zähmen.

Die neue Arbeitswelt muss sowohl Sicherheit als auch Flexibilität bieten, damit sich ein kreatives Klima für Innovationen entfalten kann, aber auch sich die Menschen auf teilweise schwierige Lernprozesse einlassen können.

Die Digitalisierung ist die vierte Industrielle Revolution. Bei einer Industriellen Revolution fallen zwar Arbeitsplätze weg, aber es entstehen auch neue. Damit die Menschen, deren Arbeitsplätze wegfallen, nicht auf der Strecke bleiben, ist lebenslanges Lernen erforderlich.

Die Digitalisierung bietet in vielen Branchen die große Chance, Arbeit zeit- und ortsunabhängig zu erledigen. Diese Möglichkeiten sollen genutzt werden, um mehr Menschen den Zugang zum Arbeitsmarkt zu eröffnen. Gleichzeitig darf es aber nicht dazu führen, dass bestehende Arbeitsschutzregelungen außer Kraft gesetzt werden. Zur Arbeit 4.0 gehört auch der Feierabend 4.0.

Neben den Chancen gibt es auch die Risiken der Digitalisierung. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer stehen nun in weltweiter Konkurrenz. Es entstehen teilweise neue kurzfristige, prekäre und vor allem nicht sozialversicherte Beschäftigungsverhältnisse. Etwa beim Online-Vermittlungsdienst für Personenfahrten, „Uber“, gelten die Fahrerinnen und Fahrer als selbstständig; die Plattform selbst sieht sich nur als Vermittler, nicht als Arbeitgeber. Urlaubsgeld bekommen die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in diesen Fällen genauso wenig wie die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall. Crowd- und Outsourcing gefährden zudem reguläre Arbeitsplätze. Wir Sozialdemokraten müssen und werden da eingreifen.

Wir fordern:

  • Ein Recht auf Weiterbildung: Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer können sich bis zu sieben Jahre freistellen lassen und haben ein Rückkehrrecht auf einen Arbeitsplatz mit mindestens dem alten Qualifikations- und Lohnniveau.
  • Schaffung eines persönlichen Erwerbstätigenkonto mit einem „Startkapital“, das Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer für Qualifizierung und Auszeiten nutzen können – etwa für die Finanzierung von beruflicher Weiterqualifizierung, die nicht durch die Betriebe übernommen wird, für Existenzgründungen oder den Übergang in eine Selbstständigkeit, für Arbeitsreduzierungen oder Sabbaticals für Erziehung oder Pflege eines Angehörigen oder für den flexiblen Übergang in den Ruhestand.
  • Das lebenslange Lernen soll entweder durch Steuern oder ein Umlagesystem der Arbeitgeber finanziert werden. Dadurch soll gewährleistet sein, dass die Kosten die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer nicht erdrücken und kleinere und mittelständische Unternehmen keinen Nachteil gegenüber Großkonzernen haben.
  • Für erstmals oder wieder in den Arbeitsmarkt einsteigende Beschäftigte sollen IT- und EDV-Schulungsmöglichkeiten angeboten werden.
  • Home-Office-Modelle sollen dazu genutzt werden,
  • … um Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu erleichtern,
  • … Menschen mit Beeinträchtigung die Möglichkeit zu geben, ein selbstbestimmendes Leben zu führen und die Teilhabe am Arbeitsprozess zu eröffnen,
  • … Menschen in strukturschwachen Regionen neue berufliche Perspektiven zu eröffnen,
  • … durch die Reduzierung des Pendelverkehrs unnötigen Straßenverkehr zu vermeiden.
  • Es muss klare Definitionen für Ruhezeiten geben (keine Erreichbarkeit).
  • Im Arbeitszeitgesetz muss ein Recht auf Nichterreichbarkeit und Nicht-Reaktion verankert werden.
  • Der Arbeitnehmer-Begriff muss neu definiert und dabei beachtet werden, dass sozialversicherungspflichtige Beschäftigung nicht in Scheinselbstständigkeit (z. B. durch Werkverträge) umgestaltet wird. Notwendig ist dafür einerseits eine erweiterte und besser durchsetzbare Definition von Scheinselbstständigkeit, andererseits aber auch eine Ausweitung des Arbeitnehmer-Begriffs auf diejenigen, die nicht persönlich, sondern sachlich oder wirtschaftlich abhängig sind.
  • Es müssen klare Richtlinien gegen prekäre Beschäftigung auch bei digitaler Arbeit (Crowdworking etc.) gelten. Eine Möglichkeit wäre eine Regulierung von Crowdworking, die sich am bestehenden Heimarbeitsgesetz orientiert.
  • Outsourcing muss arbeits-, sozial- und tarifverträglich reguliert werden.

Antragsteller: UB-Vorstand

Adressat: SPD-Bundestagsfraktion, SPD-Landtagsfraktion