Hartz 4 menschlicher machen – Änderungen jetzt!

Der Einkommensfreibetrag für Arbeitslosengeld II nach SGB II soll von 100 € auf mindestens 150 € angehoben werden.

Begründung: Der „Einkommens“-Unterschied zwischen diversen Niedriglohn-Jobs und Hartz IV-Bezug ist teilweise derartig gering, dass der Anreiz gering ist, eine versicherungspflichtige Beschäftigung aufzunehmen. Hinzu kommt, dass bei geringen Nebenverdiensten, die zur Aufbesserung des Einkommens dienen oder gar einen (Wieder)Einstieg ins Berufsleben ermöglichen sollen, durch den geringen Freibetrag von 100 € kaum etwas bei den Menschen verbleibt. Eine Erhöhung des Freibetrages würde hier den Anreiz erhöhen und über ein entsprechend höheres Einkommen auch mehr gesellschaftliche Teilhabe ermöglichen

Antragsteller: OV Rheinhausen-Mitte
Adressat: SPD Bundestagsfraktion

Beschlussüberprüfung: Weitergeleitet an die zuständigen AG