Keine Ausnahmen vom Verkaufsverbot an Sonn-, und Feiertagen

Die SPD Duisburg zeigt sich solidarisch mit ihren gewerkschaftlichen Bündnispartner*innen und betroffenen Arbeitnehmer*innen, und sieht die geplanten deutlichen Ausweitungen der Ladenöffnungszeiten der schwarz-gelben Landesregierung kritisch. Von der schwarz-gelben Landesregierung NRW angeregte Änderungen des Ladenöffnungsgesetz (NÖG NRW), die zur Aufweichung dieses Gesetzes führen, lehnt die SPD Duisburg entschieden ab.

Erwerbsarbeit an Sonn-, und Feiertagen muss eine Ausnahme bleiben. Begründung:

Der besonders in den beiden vergangenen Jahrzehnten aufkommende Druck im Erwerbsleben ist nicht zuletzt auf neoliberale Reformen und fehlende Antworten auf den digitalen Kapitalismus zurückzuführen. Was Marktfetischist*innen heuchlerisch „Entfesselung des Marktes“ nennen, ist nicht anderes als dumpfe Privat-vor-Staat-Ideologie, festlich eingepackt in neue Worthülsen. Da wo die Theorie beginnt zu scheitern, wird sie durch nie erwiesene und an den Haaren herbei gezogene Ausreden alá Trickle-Down ergänzt. Verkaufsoffene Sonntage würden ja schließlich auch den Arbeitsnehmer*innen zu gute kommen.

Wenn diese Angestellten ihren verlorenen freien Tag noch selbst verteidigen, wird das

Antragsteller: JUSOS Duisburg
Adressat: SPD Ratsfraktion

Beschlussüberprüfung:
Der Rat der Stadt hat am 25.02.2019, wie in den vergangenen Jahren, den Erlass der ordnungsbehördlichen Verordnung über besondere Öffnungszeiten für Verkaufsstellen im Jahr 2019 mit großer Mehrheit beschlossen. Damit wird die Stadt unter Berücksichtigung aller Interessen und eingehender Abwägung der vorgetragenen Argumente dem Regel-Ausnahme-Verhältnis dadurch gerecht, dass es die gefassten Regelungen auf Landesebene restriktiv auslegt und Sonn-, und Feiertagsöffnungen eine Ausnahme bleiben.