Neues Vergütungssystem für Strom
Die Mitgliederversammlung möge beschließen:
Strom, der in Gas- und Speicherkraftwerken erzeugt bzw. abgeben wird, soll aus dem regulären Markt entnommen werden und einem Sondermarkt zugeführt werden. Diese Kraftwerke erfüllen, wie kein anderes Kraftwerk, eine netzstabilisierende Funktion. Hierbei sind die Grundkosten (sowieso Kosten) jährlich zu ermitteln und inkl. einer Gewinnmarge- wie bei den Netzentgelten -auf den gesamten Stromverbrauch der Bundesrepublik als Umlage umzulegen. Die produktionsabhängigen Kosten hingegen sind halbjährlich auszuschreiben. Wobei der gleitende Zuschlag jeweils der Höhe der Gebote entsprechend erfolgt.
Zudem ist der Strom aus Gaskraftwerken als letzte Netzstabilisierung nach den Speicherkraftwerken zu nutzen.
Speicherkraftwerke sind zudem von dem doppelten Netzentgelt zu entlasten.
Begründung:
Gas- und Speicherkraftwerke sind die schnellen Lückenbüßer des Strommarktes. Sie sollten primär nicht produzierende Funktion haben, sondern netzstabilisierende. Durch die aktuelle Lage am Strommarkt werden große Mengen Strom aus Gas zudem sehr teuer produziert. Das System muss dabei nicht nur kurzfristig, sondern langfristig neu gedacht werden um den Speicherkraftwerken eine gute Zukunft und einen systematischen schnellen Zubau zu ermöglichen. Ziel muss es sein, in Wasserstoff den Monatsstrombedarf, in Pumpspeicher den Wochenstrombedarf und in chemischen Speichern (Akkumulatoren) den Tagesstrombedarf zu speichern, um ein stabiles, günstiges, umweltfreundliches Energienetz in Deutschland zu gestalten. Eine Brückentechnologie sind die Gaskraftwerke, die, solange es keine ausreichenden Speicherkapazitäten gibt, sekundär nach den vorhandenen Speichern den Strombedarf decken sollen. Durch die oben dargestellte Vergütung erfolgt eine Umlage, die deutlich günstigere Strompreise ermöglicht.
Antragssteller: OV-Rumeln-Kaldenhausen
Adressat: SPD-Bundestagsfraktion, SPD-Bundesparteitag
Beschlussprüfung: