Parität soll bei Wahlrechtsreform berücksichtigt werden

Die Mitgliederversammlung möge beschließen:

Die SPD-Bundestagsfraktion wird gebeten, sich dafür einzusetzen, dass im Zuge der Wahlrechtsreform für den Deutschen Bundestag auch das Thema „Paritätische Besetzung des Bundestages“ berücksichtigt wird.

Begründung:

Der Deutsche Bundestag arbeitet derzeit an einer Wahlrechtsreform. Dazu setzte der Bundestag eine „Kommission zur Reform des Wahlrechts und zur Modernisierung der Parlamentsarbeit“ ein. Neben dem oft berichteten Ziel, den derzeit auf 736 Abgeordnete vergrößerten Bundestag zukünftig in Richtung seiner gesetzlichen Regelgröße von 598 Abgeordneten zu verkleinern, hat sich die Kommission auch zum Ziel gesetzt, der derzeitigen Unterrepräsentation von Frauen im Deutschen Bundestag entgegenzuwirken.

Von den 84,1 Millionen Einwohner*innen Deutschlands sind 42,7 Millionen Frauen – damit 50,8 Prozent. Aber im Deutschen Bundestag sind nur gut ein Drittel der Abgeordneten – 34,7 Prozent – weiblich. Damit nimmt Deutschland im weltweiten Ranking der Interparlamentarischen Union IPU (Stand Oktober 2021) nur Platz 42 von 188 ein.

Die bundesweite Beachtung gefundene Kampagne #ParitätJetzt, eine Initiative aus rund 40 überregionalen Organisationen wie dem Deutschen Frauenrat und Gewerkschaften, setzt sich für eine Wahlrechtsreform mit Parität ein. In anderen europäischen Ländern wie Frankreich und Spanien, haben Paritätsgesetze dafür gesorgt, dass der Frauenanteil im Parlament signifikant erhöht wurde. Deswegen sollte sich auch die SPD im Bundestag mit eigenen Initiativen dafür stark machen.

Antragssteller: AsF

Adressat: SPD-Bundestagsfraktion

Beschlussprüfung: