Sicherheitseinrichtungen zur Vermeidung des Toten Winkels bei LKWs

Dass im Rahmen der EU-Verordnung Nr. 661/2009 des Europäischen Parlaments und des -Rates vom 13. Juli 2009 über die Typgenehmigung von Kraftfahrzeugen hinsichtlich ihrer allgemeinen Sicherheit folgende Änderungen zu beschließen sind:

  1. dass die Neuzulassung von Nutzfahrzeugen ab 3,5 Tonnen nur dann erfolgt, wenn die direkte Sicht auf Fußgänger und Radfahrer im Bereich des toten Winkels gewährleistet ist.
  2. dass bei Neufahrzeugen der Fahrzeugklassen N2 (3,5 Tonnen bis zu 12 Tonnen) und N3 (mehr als 12 Tonnen) nicht abschaltbare Abbiegeassistenzsysteme vorgeschrieben sind.
  3. dass Bestandsfahrzeuge der Fahrzeugklassen N2 und N3 innerhalb bestimmter Fristen mit Abbiegeassistenzsystemen nachgerüstet werden müssen
  4. dass bis zur Neufassung der EU-Verordnung schnellstmöglich die Spiegelstriche 1-3 in nationales Recht umgesetzt werden

Begründung:

Besonders im innerörtlichen Bereich ist die Gefahr von Fußgängern und Radfahrern hoch, von LKW Fahrern beim Abbiegen übersehen zu werden. Im schlimmsten Fall werden hierbei Personen verletzt, manche büßen auch ihr Leben ein.

Durch den Einbau von Abbiegeassistenzsystemen könnten die Unfälle, die durch den toten Winkel verursacht werden, minimiert werden.

Antragsteller: Bezirksverband Rheinhausen
Adressat: SPD Europa-Abgeordnete, SPD Bundestagsfraktion, SPD Bundespartei