Solidarisches Grundeinkommen gestalten

Der Regierende Bürgermeister Berlins, Michael Müller, hat eine wichtige Debatte über das solidarische Grundeinkommen angestoßen. Das solidarische Grundeinkommen sollen erwerbslose Arbeitslosengeld-II-Bezieherinnen und -Bezieher erhalten, die ein entsprechend gefördertes Arbeitsverhältnis aufnehmen. Die Aufnahme einer solchen Tätigkeit beruht auf Freiwilligkeit. Ansonsten erhalten die betreffenden Personen weiterhin Arbeitslosengeld II.

Dabei werden Tätigkeiten für die Gesellschaft mit einem Anspruch auf ein solidarisches Grundeinkommen gefördert, für die es vorher überhaupt keinen Markt gab oder die nicht in dem erforderlichen Umfang finanziert wurden. Es soll keine Konkurrenz zu Tätigkeiten am regulären Arbeitsmarkt entstehen. Zum Beispiel können Bezieherinnen und Bezieher eines solidarischen Grundeinkommens ältere Menschen bei ihren Alltagsaktivitäten behilflich sein oder in kommunalen oder gemeinnützigen Einrichtungen angestellt sein.

Die Bezieherinnen und Bezieher des solidarischen Grundeinkommens erhalten begleitend Umschulungs- und Qualifizierungsmaßnahmen, um ihre Rückkehr in den regulären Arbeitsmarkt zu fördern.

Das solidarische Grundeinkommen ähnelt sehr dem Sozialen Arbeitsmarkt, der in Nordrhein-Westfalen durch die SPD-geführte Landesregierung erfolgreich erprobt wurde und den die neue Bundesregierung im Bund im neuen Koalitionsvertrag mit vier Milliarden Euro fördern will. Zwischen dem solidarischen Grundeinkommen und dem Sozialen Arbeitsmarkt gibt es nur zwei wesentliche Unterschiede: 1.) Der Soziale Arbeitsmarkt steht nur Langzeitarbeitslosen offen, das solidarische Grundeinkommen dagegen allen erwerbslosen Bezieherinnen und Beziehern von Arbeitslosengeld II; 2.) Die Beschäftigungsverhältnisse im Sozialen Arbeitsmarkt sind befristet, beim solidarischen Grundeinkommen dagegen nicht.

Wir erhoffen uns vom solidarischen Grundeinkommen, dass es das Engagement vieler ehrenamtlicher Kräfte im sozialen Bereich entlasten kann. Im sozialen Bereich ist das Ehrenamt unverzichtbar, aber es kann auch schnell an seine Grenzen stoßen.

Wir finden es gut, dass bei einem solidarischen Grundeinkommen die Weiterbildungs- und Qualifizierungsmaßnahmen, die im Sozialen Arbeitsmarkt lediglich für die Gruppe der Langzeitarbeitslosen vorgesehen sind, allen Bezieherinnen und Beziehern des Arbeitslosengeldes II offen stehen würden, die ein gefördertes Beschäftigungsverhältnis aufnehmen. Denn im Zeitalter der Digitalisierung ist lebenslanges Lernen erforderlich.

Wir fordern:

  • Wir begrüßen zwar, dass die neue Bundesregierung den Sozialen Arbeitsmarkt mit vier Milliarden Euro fördern will. Aber dadurch sollen jedoch nur öffentlich geförderte Stellen für bis zu 150.000 Langzeitarbeitslose entstehen. Wir fordern, einen deutlich größeren Sozialen Arbeitsmarkt zu schaffen, damit es vielen Bezieherinnen und Beziehern des Arbeitslosengeldes II offensteht, eine öffentlich geförderte Beschäftigung auszuüben.
  • Nach den gestarteten Modellprojekten zum Sozialen Arbeitsmarkt (unter anderem in Duisburg) fordern wir die neue nordrhein-westfälische Landesregierung dazu auf, einen flächendeckenden und dauerhaften Sozialen Arbeitsmarkt in Nordrhein-Westfalen einzurichten.

Antragsteller: UB-Vorstand
Adressat: Parteivorstand

Beschlussüberprüfung: Eingangsbestätigung erhalten.