Steuerliche Absetzbarkeit von Home Office (Heimarbeit) und mobiles Arbeiten durch Anhebung der Werbungskostenpauschale von 1.000€ auf 2.000€ im Jahr.
Der UB Parteitag möge beschließen:
die Corona-Pandemie notwendig, dass Arbeitnehmer*innen ihre Arbeitsmittel und die damit verbundenen gestiegenen Aufwendungen steuerlich absetzen können.
Zwar plant die Bundesregierung Arbeitnehmer*innen im Home-Office mit 5 Euro pro Tag und maximal 600 Euro zu unterstützten. Die Arbeitnehmer*innen müssen die Kosten aber nachweisen und die bisherige Pauschale überschreiten. Zudem soll die Kilometerpauschale wegfallen. Arbeitnehmer*innen müssen aber zusätzliche Strom- und Heizkosten tragen, beim Arbeitgeber entfallen diese aber durch das Home-Office der Arbeitnehmer*innen. Die Hardware und den schnellen Internet Anschluss, so wie Ausstattung eines ergonomischen Arbeitsplatzes wird von den Arbeitnehmern getragen.
Den Arbeitsplatz Zuhause steuerlich geltend zu machen, bringt da einige Hürden und Bedingungen mit sich, die es für Arbeitnehmer*innen ohne Eigentum kaum möglich machen. Arbeitnehmer*innen müssen deshalb die Möglichkeit bekommen, auch ihre zusätzlichen Kosten steuerlich geltend zu machen.
Die bei Home-Office anfallenden zusätzlichen Kosten sollten demnach durch eine angemessene Anhebung der Werbungskostenpauschale v n bisher 1.000 Euro auf 2.000 Euro ausgeglichen werden.“Durch die Anhebung der Pauschale entfällt zusätzlicher bürokratischer Aufwand und Arbeitnehmer*innen im Home-Office erhalten die nötige Finanzielle Unterstützung.
Antragsteller: AfA
Adressat: SPD-Bundestagsfraktion sowie Bundesregierung
Beschlussüberprüfung: