„Vision Zero“ – keine Getöteten und Schwerverletzten im Straßenverkehr

  1. Die Adressaten werden gebeten, sich für die „Vision Zero“ – keine Getöteten und Schwerverletzten im Straßenverkehr – , einzusetzen.
  2. Die Ratsfraktion wird gebeten, sich, als einen weiteren Schritt zur Erfüllung der „Vision Zero“, dafür einzusetzen, das bei Neu- und Umplanungen die Belange der besonders schützenswerten Verkehrsteilnehmer (Fußgängerinnen und Fußgänger sowie Radfahrerinnen und Radfahrer) beachtet werden.
  3. Die Ratsfraktion wird gebeten, sich dafür einzusetzen, dass bei Neu- und Umplanungen von Kreuzungsbereichen, zur Erreichung der „Vision Zero“, die Maxime der Straßenverkehrsordnung „Sicherheit vor Leichtigkeit“ eingehalten und von dem Bau neuer freilaufender Rechtsabbieger in Duisburg abgesehen wird.

Begründung:

Noch immer wird in vielen Bereichen der Verkehrsplanung von und für den motorisierten Individualverkehr geplant. Das bedeutet im Umkehrschluss jedoch, dass dies zum Nachteil der besonders schützenswerten Verkehrsteilnehmer passiert. Ein besonders gefährlicher Fall dieser Planungen stellen die so genannten freilaufenden Rechtsabbieger dar. Dies bedeutet, dass an signalisierten Kreuzungen zur Verbesserung des Verkehrsflusses der Rechtsabbieger unsignalisiert geführt wird.

So stellt die FGSV (Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen) in ihrem „Ad-hoc-Arbeitspapier“ im Juni 2021 dar, dass rund die Hälfte der Unfälle mit Personenschaden an Kreuzungen, Einmündungen und Grundstückszufahrten geschehen. Nur etwa 28 % dieser Unfälle geschehen an Knotenpunkten mit Lichtsignalanlagen.

Gerade bei den Abbiegeunfällen dominiert als Ursache ein Fehler beim Abbiegen nach rechts.

Zur Verhinderung dieser Unfälle sollten zur Reduzierung der Abbiegegeschwindigkeiten entsprechend kleine Radien gewählt und Sichthindernisse konsequent beseitigt werden.1

Auch von Seiten der AGFS (Arbeitsgemeinschaft fahrrad- und fußgängerfreundlicher Städte, Gemeinden und Kreise) wird in ihrer aktuellen Auflage der Querungsstellenbroschüre, welche mit Experten in den Kommunen, Planungsbüros und dem Ministerium für Verkehr erarbeitet wurde, von den freilaufenden Rechtsabbiegern Abstand genommen: „Rechtsabbiegefahrbahnen neben Dreiecksinseln zur freien Führung und beschleunigten Abwicklung der rechts abbiegenden Kfz-Verkehre sind für die querenden zu Fuß Gehenden und Radfahrenden ein permanentes Sicherheitsrisiko. Insofern ist die aus Kapazitätsgründen bauliche Anlage eines frei laufenden Rechtsabbiegers aus Sicht der Verkehrssicherheit nicht vertretbar.“2

Neben der Publikation der AGFS erlauben auch die aktuell gültigen technischen Regelwerke (RASt06) einen Bau von freilaufenden Rechtsabbiegern nur noch in Ausnahmefällen.

Aus den vorgenannten Gründen sollte sich die Stadt Duisburg gemäß einer zeitgemäßen und gleichberechtigten Verkehrspolitik zukunftsweisend aufstellen und den so genannten freilaufenden Rechtsabbieger konsequent aus ihrem Stadtgebiet verbannen.

1 Vgl. FGSV, Ad-hoc-Arbeitspapier zu sogenannten „geschützten Kreuzungen „Juni 2021, S3 ff.

2 Vgl. AGFS, Querungsstellen für die Nahmobilität – Hinweise für den Rad- und Fußverkehr, 1. Auflage, Mai 2021

Antragsteller: AK Mobilität

Adressat: SPD Ratsfraktion, SPD-Landtagsfraktion NRW

Beschlussüberprüfung: