Aktualisierung der Bedarfsplanungs-Richtlinie für die Niederlassung von Ärzt*innen und Psychotherapeut*innen unter Berücksichtigung der sozioökonomischen Bedingungen

Die Mitgliederversammlung möge beschließen:

  • Die ASG-Duisburg fordert die Partei und die Bundestagsfraktion auf zu veranlassen, statt der schrittweisen Anpassung der Bedarfsplanungs-Richtlinie für die Sonderregion Ruhrgebiet diese für Duisburg und Städte in vergleichbarer Situation unmittelbar komplett anzugleichen, kleinräumiger (keine Kinderärzte in kinderreichen Stadtteilen) zu gestalten, die Verhältniszahlen jeweils zeitnah an sich verändernde Bedarfe (z.B. Zuzug kinderreicher Familien, Auswirkungen von Corona, Flucht, Krisen auf die Psyche) anzupassen und dabei zusätzlich sozioökonomische Aspekte stärker zu berücksichtigen.
  • Ergänzend werden die Partei und die Landtagsfraktion aufgefordert über den Landesausschuss zu erwirken, dass die Möglichkeiten nach § 99 Absatz 1 Satz 3 SGB V für die Berücksichtigung regionaler Versorgungsbesonderheiten genutzt werden und außerdem Anreize (§ 105 SGB V) für Niederlassungen in strukturschwachen Stadtteilen mit erhöhtem Bedarf (hoher Arbeitslosenquote, hohem Anteil an Migranten z.B. aus Südosteuropa und Flüchtlingen z.B. aus der Ukraine und Menschen in prekären Lebensverhältnissen ….) geschaffen werden, wie sie teils bereits im ländlichen Raum vorgesehen sind.
  • Die Partei, die Ratsfraktion und der Oberbürgermeister werden aufgefordert von der KVNo (Kassenärztliche Vereinigung Nordrhein) detaillierte stadtteilbezogene Zahlen für Haus- und Fachärztinnen sowie Psychotherapeut*innen einzufordern, ggf. von der Verwaltung eine Liste erstellen zu lassen und bei der KVNo / dem Landesausschuss Anträge auf Sonderbedarf für Kinderärzt*innen in Bruckhausen und Hochfeld (s. auch Drucksache 20-0320 Ratsinformationssystem) zu stellen und in diesem Kontext z.B. auch die Einrichtung kommunaler pädiatrischer MVZs (Medizinische Versorgungszentren) zu prüfen, in jedem Fall aber beim Verkauf von Grundstücken Einrichtungen der Daseinsvorsorge wie Gesundheitseinrichtungen Priorität zu gewähren und sogar gezielt für deren Ansiedlung zu werben.

Begründung:

Der Zusammenhang zwischen Armut und höherem Krankheitsrisiko ist gut untersucht und belegt. Dies gilt ebenso für den Zusammenhang zwischen Bildungschancen und Gesundheit, wobei Sprachbarrieren keine geringe Rolle spielen.

Auch wenn für das gesamte Stadtgebiet die Arztdichte im Wesentlichen den aktuellen Vorgaben entspricht, kommt es gerade in Stadtteilen wie Marxloh und Hochfeld zu einer Unterversorgung.

Dies trifft Städte wie Duisburg mit einem hohen Anteil an Menschen in prekären Lebensverhältnissen, hohem Zuzug an Menschen aus Südosteuropa und aktuell vielen Flüchtlingen aus der Ukraine besonders.

Um unserem Ziel gleichwertige Lebensverhältnisse näher zu kommen statt uns in einigen Stadtteilen weiter davon zu entfernen, besteht dringender Handlungsbedarf.

Lange Wartezeiten und weite Wege zu Haus- und Kinder*ärztinnen, Psychotherapeut*innen sind nicht zumutbar, insbesondere da auch im Rahmen der Krankenhausplanung auf weitere Ambulantisierung gesetzt wird.

Antragssteller: ASG

Adressat: SPD-Bundestagsfraktion, SPD-Bundesvorstand, Duisburger MdLs, SPD-Landesvorstand NRW, UB-Vorstand, Ratsfraktion SPD, Oberbürgermeister

Beschlussprüfung: