Verhinderung der Privatisierung der Trinkwasserversorgung durch internationale Abkommen wie JEFTA (Japan-EU Free Trade Agreement)
Die Ratifizierung des von Seiten der EU mit Japan ausgehandelte Freihandelsabkommens JEFTA ist abzulehnen, wenn nicht gänzlich ausgeschlossen werden kann, dass damit eine Privatisierung oder Deregulierung der Trinkwasserversorgung verbunden ist.
Darüber hinaus ist auf nationaler und möglichst auch auf europäischer Ebene gesetzliche Vorsorge zu treffen, Trinkwasser als elementares Lebensmittel der öffentlichen Daseinsvorsorge vorzubehalten und somit dem Markt bzw. privatwirtschaftlichem Handel zu entziehen.
Begründung:
Der Zugang zu sauberem Trinkwasser ist für jeden Menschen von existenzieller Bedeutung. In vielen Teilen der Welt ist bereits der Kampf – auch mit kriegerischen Mitteln – um die entsprechenden Ressourcen entbrannt. Selbst ihn Ländern, wo Wasser ohnehin ein knappes Gut ist, wird die Situation noch durch global tätige Großkonzerne verschärft, die die Armut dieser Länder ausnutzen und dort Wassernutzungsrechte sichern. Dieses wird dann in Plastikflaschen abgefüllt und international vertrieben, während die Bevölkerung keinen Zugang mehr zu diesem Wasser hat oder durch entsprechende Preise zunehmend von der Nutzung des eigenen Wassers ausgeschlossen wird. Und all dies, obwohl die Generalversammlung der Vereinten Nationen am 28. Juli 2010 mit der Resolution 64/292 das Recht auf Wasser als Menschenrecht anerkannt hat.
Aber nicht nur diese zutiefst perfiden Marktstrategien fernab von Europa verdeutlichen, was geschehen kann, wenn die Trinkwasserversorgung privatisiert wird. Dies kann auch in Portugal oder Griechenland (wo man die Vergabe von Krediten an entsprechende Forderungen geknüpft hat) besichtigt oder anhand der Beispiele London und Berlin gezeigt werden. In London wurde 1989 die Wasserversorgung privatisiert; der RWE-Konzern stieg 1999 ein und verkaufte das alte Wassernetz aus der viktorianischen Zeit 2006 weiter. In London erhöhte man zwar ab den 90er-Jahren die Wassergebühren; Modernisierungen und Reparaturen der Rohre blieben aber aus, weshalb es zu Verunreinigungen des Trinkwassers kam. Zudem sickert viel Wasser durch die maroden Leitungen in den Boden ab. In Berlin sind die Wasserpreise für Verbraucher nach der Privatisierung um 35 % gestiegen. In einigen Städten Portugals und Griechenlands müssen die Bürgerinnen und Bürger mittlerweile schon fast 20% ihres Einkommens für die Trinkwasserversorgung bezahlen.
Unabhängig von diesen beschriebenen Verwerfungen gilt: Sauberes Trinkwasser ist DAS elementare Grundnahrungsmittel aller Menschen und keine Handelsware. Die Wasserversorgung ist daher im Rahmen der Daseinsvorsorge durch die öffentlichen Hände sicherzustellen und nicht dem Markt bzw. privatwirtschaftlichem Gewinnstreben zu überlassen. Sie ist daher explizit von Liberalisierung und Privatisierung auszunehmen. Dies scheint zwar in der Bundesrepublik weitgehend gewährleistet, ist aber dennoch gegen die permanenten Bemühungen von Konzernen und Investoren nachhaltig durch entsprechende Gesetze abzusichern – auf nationaler, wie auf europäischer Ebene. Auch den Ansätzen, die Wasserversorgung gewissermaßen über die Hintertür, wie z.B. durch internationale Handelsabkommen, zu privatisieren, ist ein Riegel vorzuschieben.
Sollte also nicht transparent und eindeutig erkennbar sein, dass JEFTA, das Handelsabkommen der EU mit Japan, klare Regelungen enthält, die eine Privatisierung oder Deregulierung der Trinkwasserversorgung ausschließen, ist eine Ratifizierung abzulehnen. Zudem ist darauf zu achten, dass das Vorsorgeprinzip der EU eingehalten wird: Schäden für unsere Gesundheit und unsere Umwelt müssen von Anfang an berücksichtigt werden – nicht erst, wenn es zu spät ist.
Antragsteller: OV Rheinhausen-Mitte, OV Bergheim, OV Rumeln- Kaldenhausen, OV Friemersheim, Bezirksverband Rheinhausen
Adressat: SPD Bundestagsparteitag, SPD-Bundestagsfraktion, SPD-Europaabgeordnete
Beschlussüberprüfung: Eingangsbestätigung