Abschaffung §218 und §219a
Wir wollen, dass die Verantwortung und das Selbstbestimmungsrecht von Frauen Anerkennung findet, daher gehört der §218 (StGB) bei Schwangerschaftskonflikten nicht ins Strafrecht und in diesem Zusammenhang muss auch der §219a (StGB) in seiner jetzigen Form abgeschafft werden, da es jeder Frau zusteht, vollumfänglich und uneingeschränkte Informationen vom Arzt*in über die möglichen Verfahren eines Schwangerschaftsabbruchs zu erhalten.
Begründung:
Am 15. Mai 1871 wurden die Bestimmungen zum Schwangerschaftsabbruch im ersten Reichsstrafgesetzbuch verabschiedet. 150 Jahre später begehen wir ein bitteres Jubiläum: noch heute sind Schwangerschaftsabbrüche nach §218 (StGB) eine Straftat.
Dies kann nicht länger hingenommen werden.
Keine ungewollt schwangere Frau macht es sich einfach in ihrer Entscheidung für einen Schwangerschaftsabbruch.
Darum muss der Druck von ihr genommen werden, da sie zusätzlich noch unter diesen Umständen kriminalisiert wird.
Weiterhin steht ihr eine ausreichende umfängliche Information von Leistungen durch Gynäkologen*innen zu.
Werfen wir einen Blick nach Kanada, dort wurde vor Jahrzehnten schon der Schwangerschaftsabbruch vollständig entkriminalisiert.
Genau dies wollen wir hierzulande auch durchsetzen.
Antragsteller: AsF Duisburg
Adressat: SPD Bundestagsfraktion
Beschlussüberprüfung: