Entlastung der kommunalen Einbürgerungs- und Ausländer- behörden durch einfachere Verfahren und Digitalisierung

Die Mitgliederversammlung möge beschließen:

Die Bundes- und die Landtagsfraktion werden aufgefordert, sich stärker für die Entlastung der kommunalen Einbürgerungs- und Ausländerbehörden durch einfachere Verfahren und Digitalisierung einzusetzen. Geschäfts- und Digitalisierungsprozesse sollen optimiert werden, um insbesondere die Bearbeitungs- und Wartezeiten für die zu betreuenden Drittstaatsangehörigen zu verkürzen sowie die Mitarbeiter:innen dort zu entlasten. Hierzu sollen der Bund und das Land die Potenziale ausschöpfen und entsprechende Maßnahmen ergreifen, indem sie die dafür erforderlichen gesetzlichen Rahmenbedingungen schaffen und die notwendigen Finanzmittel zur Verfügung stellen.

Begründung:
Vor dem Hintergrund der aktuellen Migrationslage, insbesondere durch die Kriegsgeflüchteten aus der Ukraine infolge des russischen Angriffskrieges oder durch die Einführung des Chancenaufenthaltsrechts sowie durch die geplanten Reformen des Fachkräfteeinwanderungs- und Staatsangehörigkeitsrechts sind entsprechende Optimierungen in den Einbürgerungs- und Ausländerbehörden unbedingt erforderlich. In vielen Behörden ist der Zustand nicht mehr haltbar und für die betroffenen Menschen nicht mehr zumutbar. Durch verzögerte Antragsbearbeitungen dürfen Menschen nicht mehr in existenzielle Notsituationen geraten oder ihre Ausbildung bzw. ihr Studium nicht mehr verpassen. Auch in Anbetracht des Fachkräftemangels in den öffentlichen Verwaltungen sollen Geschäftsoptimierungs- und Digitalisierungsprozesse in den Einbürgerungs- und Ausländerbehörden schnellstmöglich vorangetrieben werden. Gemeinsames Ziel muss sein, diese Behörden in ihrer Leistungsfähigkeit deutlich zu stärken und zu modernisieren. Denkbar wären konkrete Maßnahmen, wie zum Beispiel die Förderung der Personalstellen in den stark belasteten Einbürgerungs- und Ausländerbehörden durch den Bund und das Land, damit die Kommunen mehr Personal in diesen Bereichen einstellen können. Alternativ wären auch sogenannte Springer-Teams möglich, die auf Abruf besonders belasteten Einbürgerungs- und Ausländerbehörden temporär bei der Bearbeitung von Vorgängen unterstützen. Für die Optimierung der Geschäfts- und Digitalisierungsprozesse in den Einbürgerungs- und Ausländerbehörden ist es außerdem erforderlich, dass auch Förderungen für zusätzliches qualifiziertes Personal in diesem Bereich erfolgen. Ebenso sind zusätzliche Finanzmittel zur Optimierung der Hard- und Softwareausstattung bereitzustellen. Zudem sollen digitale Akten in allen Einbürgerungs- und Ausländerbehörden flächendeckend eingeführt werden. Die Antragstellungen und die Vorgangsbearbeitungen sollen durch die Implementierung eines bundesweit einheitlichen Portals für möglichst alle aufenthalts- und einbürgerungsrechtlichen Verwaltungsdienstleistungen elektronisch abgewickelt werden. Außerdem sollen die Self-Service-Terminals der Bundesdruckerei in allen Ausländerbehörden flächendeckend eingeführt werden, damit Antragstellende ihre persönlichen Daten selbst erfassen und den Aufenthaltstitel selbst beantragen können. Darüber hinaus soll es die Möglichkeit geben, dass die elektronischen Aufenthaltstitel (eAT) und weitere Aufenthaltsdokumente durch die Bundesdruckerei oder durch die Ausländerbehörden optional und auf Wunsch direkt an die private Anschrift der antragstellenden Personen geschickt werden. Nur so kann ein moderner Rechtsstaat auf Dauer die hohen Vorgangszahlen verwaltungsökonomisch bewältigen sowie die sozialen, kulturellen und ökonomischen Potenziale und Leistungen der dort zu betreuenden Menschen für sich gewinnen.

Antragsteller: Arbeitsgemeinschaft Migration und Vielfalt

Adressat: SPD-Bundestagsfraktion, SPD-Landtagsfraktion NRW, SPD-Ratsfraktion Duisburg und Oberbürgermeister

Der Antrag wurde angenommen