Faire Ernte

Die Mitgliederversammlung möge beschließen:

„Die SPD setzt sich für faire Arbeitsbedingungen in der regionalen Landwirtschaft ein und trägt damit dazu bei, dass die durch die EU-Kommission festgestellten Vertragsverletzungen eingedämmt werden. Erzeugerbetriebe, die ihre Saison-Kräfte unter gewerkschaftlichen Standards beschäftigen und mit dem DGB-Projekt ‚faire Mobilität‘ zusammenarbeiten, erhalten ein Siegel ‚Fairer Erzeugerbetrieb‘, dürfen damit werben und erhalten als Direktvermarkter so direkte Vorteile in der Kundenkommunikation.“

Begründung:
Unsere Forderung bezieht sich auf eine Zertifizierung von Betrieben und eine dadurch deutliche Verbesserung der Arbeitsbedingungen, wie vom DGB gefordert. Die Forderung sollte prägnant formuliert sein. Im Ergebnis hätte zum Beispiel ein Erdbeerstand ein Siegel mit einem Logo, ähnlich ‚fair trade‘ oder ‚Der grüne Knopf‘, was die geprüften Standards der Arbeitsbedingungen belegt.
Auf den Ablauf einer solchen Zertifizierung und die Überprüfung muss sich der Zoll, die Bundesregierung und der DGB einigen. Wir wollen diesen Prozess anstoßen und auf den wirtschaftlichen Druck in der regionalen Landwirtschaft hinweisen. Der enorme Preisdruck in der Lebensmittelerzeugung ist eine Hauptursache für die schlechten Arbeitsbedingungen. Die Forderungen des DGB-Projektes ‚faire Mobilität ‚ bezieht sich auf grundlegende Rechte wie muttersprachliche Verträge, Gesundheitsvorsorge, transparente Arbeitszeiten und Lohnabrechnung (Mindestlohn, Überstunden) sowie angemessener Wohnraum.

• Deutschland muss nachbessern: EU sieht Saisonarbeiter unzureichend geschützt
„Wie geht es Saisonarbeitern hierzulande? Nicht gut genug – sagt die EU-Kommission. In einem Vertragsverletzungsverfahren prangert Brüssel die Situation der Arbeitskräfte auch in Deutschland an. (…) Wie die Kommission in Brüssel mitteilte, seien Saisonarbeiter in der Bundesrepublik unzureichend geschützt. Deutschland und neun weitere EU-Staaten kämen einigen Verpflichtungen der Richtlinie über Saisonarbeitskräfte nicht ordnungsgemäß nach, heißt es. Man habe gegen diese Länder ein Vertragsverletzungsverfahren eingeleitet, an dessen Ende eine Klage vor dem Europäischen Gerichtshof stehen kann. Neben Deutschland richten sich die Bedenken unter anderem gegen Belgien, Italien und Luxemburg. Die Länder haben nun zwei Monate Zeit, die Kritik der EU-Kommission auszuräumen…“ Agenturmeldung vom 19.04.2023 im Spiegel online
Das Vertragsverletzungsverfahren im Wortlaut: “ „Mit der Richtlinie sollen faire und transparente Vorschriften für die Zulassung von Saisonarbeitskräften aus Drittstaaten in der EU sichergestellt werden. Sie zielt außerdem darauf ab, menschenwürdige Arbeits- und Lebensbedingungen, gleiche Rechte und ausreichenden Schutz vor Ausbeutung zu gewährleisten. Die uneingeschränkte Einhaltung der Richtlinie über Saisonarbeitskräfte ist eine wichtige Voraussetzung für die Gewinnung von für Saisonarbeit in der EU benötigten Arbeitskräften und könnte auch zur Verringerung der irregulären Migration beitragen.“

Antragsteller: Ortsverein Großenbaum/Rahm, AK Wirtschaft & Mittelstand

Adressat: Bundesparteitag

Der Antrag wurde angenommen