Soziale Sicherung der häuslichen Betreuung und Pflege

Der UB Parteitag möge beschließen:

Die SPD-Bundestagsfraktion/ggf. Bundesregierung wird aufgefordert, ein Gesetzgebungsverfahren zur sozialen Sicherung der häuslichen Pflege einzuleiten. Die Verantwortung von Vermittlungsagenturen sowie Qualitätsstandards für gute Arbeit und Pflege sind in dieser Branche verbindlich zu regeln. Leitlinie muss dabei sein:

Bezahlbare professionelle Dienstleistung zur Angehörigenpflege ist regulierend aufzuwerten und ausbauend fortzuentwickeln. Die Aufwertung gestaltet sich entlang folgender Merkmale:

  • Grundlage sollte ein Arbeitsvertrag zwischen der Arbeitskraft und einer Agentur ggf. auch einer öffentlichen Einrichtung sein. Pflegebedürftige beziehungsweise Angehörige schließen dann wiederum einen Vertrag mit der Agentur. Dadurch sind nicht nur Mindeststandards des Arbeits- und Gesundheitsschutzes einschließlich der Arbeitszeitbegrenzung, sondern auch Mindestentgelte und soziale Absicherung gewährleistet.
  • Zur Finanzierung ist die Pflegeversicherung, die heute schon über das Sozialgesetzbuch einen Umwandlungsanspruch und den Entlastungsbetrag für ein als „Unterstützung im Alltag“ anerkanntes Angebot an häuslicher 1:1-Betreuung ermöglicht, heranzuziehen.
  • Es muss klar festgelegt sein, welche Arbeiten die Betreuungskraft übernimmt und welcher Anteil von Bereitschaftszeit dabei geplant ist. Voraussetzung hierfür ist eine umfassende Bedarfserhebung, die über kommunale Pflegestützpunkte koordiniert werden sollte.
  • Zur Sicherung der Qualität von Agenturen sollte ein Zertifikat geschaffen werden, das durch eine unabhängige Prüfstelle vergeben und zur Voraussetzung für den Empfang öffentlicher Leistungen gemacht wird.

Begründung:

Die Situation der meist aus Mittel- und Osteuropa stammenden vorwiegend weiblichen Arbeitskräfte ist geprägt durch problematische Arbeitsbedingungen und eine unsichere Rechtslage. In der Regel wohnen die Betreuerinnen unter einem Dach mit der zu pflegenden Person, sie sind rund um die Uhr im Einsatz, werden aber nur für wenige Stunden pro Tag bezahlt. Nach einem Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom Jul1 2021 stehen den Pflegekräften, die über Agenturen beschäftigt werden, der gesetzliche Mindestlohn auch für die Zeit der Bereitschaft zu. Damit die gesetzlich vorgeschriebenen freien Zeiten eingehalten werden können, braucht es zusätzliche Personen, die Betreuungs- und Bereitschaftszeiten übernehmen.

Antragssteller: AG 60plus

Adressat: SPD-Parteivorstand, SPD-Bundestagsfraktion

Beschlussprüfung: