Mehr Frauen in die Vorstände städtischer Betriebe

Die Mitgliederversammlung möge beschließen:

Verbesserung des städtischen Public Corporate Governance Kodex (PCGK) mit dem
Ziel der Erhöhung der Zahl der Frauen in den Vorstandsetagen kommunaler Betriebe.

Die SPD Ratsfraktion wird aufgefordert, umgehend, spätestens 2024, den Public Corporate Governance Kodex (PCGK) zur Stärkung der Gleichstellung der Frauen in kommunalen Unternehmen zu verbessern, indem die Regelung „ab zwei Vorstandspositionen eine Frau“ des 2 Führungspositionengesetzes des Bundes (2021) übernommen wird.

Begründung:
In der Stadt Duisburg gibt es im Public Corporate Governance Kodex (PCGK) keine Regelung zur Förderung von Frauen bei der Besetzung von Vorständen kommunaler Betriebe, analog zu der anderen die Gleichstellung betreffenden Regelung, dass 40% der Aufsichtsräte und Gesellschafterversammlungen mit Frauen besetzt werden sollen.
Eine bundesweit aktuell durchgeführte Studie zum Frauenanteil in den Vorständen kommunaler Betriebe bei 69 Städten hat gezeigt, dass Duisburg mit 2,9 % Frauen in Vorstandspositionen auf dem letzten Platz derjenigen liegt, die überhaupt Frauen dort haben. Schlechter sind nur noch fünf kleinere Städte, wo gar keine Frauen Vorstandspositionen innehaben. Die beste Stadt hat 42 % Frauen, alle Großstädte in NRW sind wesentlich besser als Duisburg. Damit liegt Duisburg auch in NRW auf dem letzten Platz, und dies ist besonders beklagenswert, weil NRW unter den 16 Bundesländern selber weit abgeschlagen auf Platz 14 liegt. Aufgrund der von der Bundesrepublik auf EU Ebene mit beschlossenen, entsprechenden Richtlinie zur Gleichstellung von Frauen in Führungspositionen von börsennotierten Aktienunternehmen müssen diese seit 2021 dann, wenn drei Vorstände da sind, eine Vorstandsposition mit einer Frau besetzen. Für Gesellschaften des Bundes und in den Sozialversicherungen gilt die Regel, dass schon bei 2 Vorständen eine Position mit einer Frau besetzt sein muss. Für die kommunalen Gesellschaften gibt es bisher keine gesetzliche Regelung.
In der Selbstverpflichtung des Rates zur besseren Steuerung von Unternehmen, dem
Public Corporate Governance Kodex (PCGK), fehlt eine Regelung zur Besetzungspolitik der Vorstandspositionen. Dort muss eine Regelung entsprechend der für die Bundesunternehmen geltenden Anzahl von Frauen aufgenommen werden, damit auch in Duisburg die Vorstände künftig von den gut qualifizierten Frauen profitieren. Es ist erwiesen, dass Betriebe, in denen die Gleichstellung auf allen Ebenen und auf der Vorstandsebene umgesetzt wird, wirtschaftlich stabiler und erfolgreicher sind.

Antragsteller: Ortsverein Marxloh/Fahrn

Adressat: SPD-Ratsfraktion der Stadt Duisburg

Der Antrag wurde angenommen